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0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikmodule (PV-Module) ab 1.1.2024 in Österreich (AT)

Ab dem 1. Januar 2024 sind Photovoltaik-Module sowie dazugehöriges Zubehör (Wechselrichter, Kabel, Smartmeter, ...) und Montagematerial unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Bemühungen der Bundesregierung für eine nachhaltigere Energieerzeugung sind lobenswert, jedoch hat die Umsetzung für Sie als Kunde und uns als Händler zu einer erhöhten Komplexität geführt.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Weitere Informationen finden Sie unter: Link zu den Infos 

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung:

  • Steuerbefreiung bei Zubehör (Wechselrichter, Kabel, Montageschienen, etc.) nur in Verbindung mit einem gemeinsamen Kauf von PV Modulen gültig! In derselben Bestellung müssen PV Module bestellt werden.
  • Die PV Anlage darf maximal 35 kWp Leistung haben
  • kein Antrag eines EAG Investitionszuschusses
  • Die Lieferung der PV Anlage muss direkt an den zukünftigen Betreiber erfolgen

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bestellungen, die PV Module beinhalten, die Vorteile der 0% MwSt. genießen. An dieser Stelle möchten wir auf unseren Montageservice hinweisen, der die schlüsselfertige Errichtung Ihrer PV-Anlage umfasst – von der Planung über die Montage bis zur Fertigstellung beim Netzbetreiber. Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns bitte unter service@e4mobility.at.

Bestellungen von Wechselrichtern, Montagematerial, etc. ohne gleichzeitige Bestellung von PV Modulen werden mit dem normalen Steuersatz von 20% (AT) verrechnet.

 

Beispiele

Steuerbefreiung - 0 % Mwst.

volle 20 % MwSt.

  • Balkonkraftwerk gekauft von einem Privatkunden
  • Balkonkraftwerk mit Montageset  gekauft von einem Privatkunden
  • PV-Module gekauft von einem Privatkunden
  • PV-Module mit Wechselrichter, Kabel, etc. gekauft von einem Privatkunden
  • PV-Module und Batteriespeicher (Verhältnis max. 1 kWh : 2 kWp) - Details siehe unten
  • Wechselrichter alleine
  • Batteriespeicher alleine --> umweltfoerdung.at Förderung nutzen
  • Balkonkraftwerk gekauft von einem Wiederverkäufer/einem Unternehmen
  • Montageset für ein Balkonkraftwerk
  • Kabel für PV Anlage

 

Sonderfall Batteriespeicher

Beim Kauf eines Batteriespeichers, darf die nutzbare Kapazität maximal zweimal die Leistung der PV Module sein. Das bedeutet maximal 20 kWh nutzbare Kapazität bei einer 10 kWp PV Anlage. Das gilt auch für Erweiterungen und bedeudet:

  • 19 kWp PV Anlage Bestand
  • 10 kWp PV Anlage neu --> max. 20 kWh Batteriespeicher

 

Wenn Sie PV-Module mit Zubehör wie Wechselrichter und Montagematerial kaufen und die Voraussetzungen für einen steuerfreien Erwerb haben, bitten wir Sie, bei der Auswahl des Landes "Österreich (steuerfrei gem. § 28 Abs. 62 UstG)" und die Zahlung im Voraus ("Vorauskasse") zu tätigen.

Wenn Sie einmal im Warenkorb auf "Österreich (steuerfrei gem. § 28 Abs. 62 UstG)" umgestellt haben, werden im Shop bei potentiellen PV Zubehörartikel die Preise inkl. 0% Mwst. angezeigt.

Durch den Abschluss des Kaufs bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung von 0% erfüllen. Diese Bedingungen umfassen den eigenständigen Betrieb der PV-Anlage auf einem begünstigten Gebäude mit einer Engpassleistung von maximal 35 kW (Spitzenleistung). Diese Bestätigung ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) integriert.

PV-Module, die an Endkunden in Österreich geliefert werden, unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%. Wenn Sie ausschließlich PV-Module oder Sets, die PV-Module enthalten, bei uns erwerben, erfolgt die Abwicklung automatisch und die Preise werden im Shop korrekt angezeigt.

„Der Nachweis kann sich aus einer Bestätigung des Käufers/der Käuferin ergeben, dass er/sie die Photovoltaikanlage betreibt, es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt und die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Eine solche Bestätigung kann auch im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung (z.B. AGB) erfolgen.“ Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

Bitte informieren Sie uns, falls Sie diese Bedingungen nicht erfüllen. Wir behalten uns vor, etwaige Steuerschulden durch Falschangabe an Sie nachzuverechnen.