Förderungen E-Ladestation für Privatpersonen in Österreich
E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 - eRide - Update: 10/2025
Wallboxen und intelligente Ladekabel
Intelligente Ladekabel und Wallboxen werden grundsätzlich in Österreich für Privatpersonen gefördert.
Wichtig! Grundlage für die Förderung ist, dass Sie Ihren Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern beziehen. Eine Bestätigung ist für die Förderung erforderlich.
Bei Wallboxen ist eine Installation durch einen konzessionierten Elektriker erforderlich. Wir vermitteln gerne einen Installationspartner.
Welche Wallboxen / Ladestationen werden gefördert?
Alle Wallboxen und intelligente Ladekabel müssen über OCPP oder Modbus verfügen. Diese Förderung kann sowohl gemeinsam mit einem neuen Elektro-Fahrzeug als auch alleine beantragt werden.
Förderhöhe
- max. 400 Euro für intelligentes Ladekabel / Wallbox im Einfamilienhaus
- max. 800 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (OCPP oder Modbus) in einem Mehrparteienhaus
- max. 1.500 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (OCPP oder Modbus) mit Lastmanagement in einem Mehrpartienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
- grundsätzlich ist die Förderung mit 50% der Anschaffungskosten gedeckelt
Eine Liste der förderfähigen intelligente Ladekabel finden Sie hier.
Förderfähige Wallboxen
Förderungsablauf
- Registierung
Die Registierung reserviert für Sie das Förderbudget. Nach der Registierung muss innerhalb von 36 Wochen die Antragstellung erfolgen. Die Antragstellung ist erst nach Montage (Wallbox)/Lieferung (mobiles Ladekabel) möglich. Das sollte sich bei den Wallboxen/Ladekabeln aber eigentlich immer ausgehen.
Online Förderung registrieren - Antragstellung
Hier müssen Sie dann die Rechnung und sonstige Unterlagen hochladen - Auszahlung
Sie bekommen, nach Prüfung der Unterlagen, Ihre Förderung auf Ihr Konto ausgezahlt
Gültigkeit
bis 31.03.2026 bzw. bis das Budget aufgebraucht ist
Weitere Infos
Die Informationen sind unverbindlich und nicht rechtlich bindend und dienen lediglich als Hinweis auf öffentliche Förderprogramme.
Häufige Fragen & Antworten (FAQ) zur Förderung
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird die Anschaffung einer neuer E-Ladeinfrastruktur, also kommunikationsfähiger Ladestationen (Wallbox) oder kommunikationsfähiger intelligenter Ladekabel, über die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge abgegeben wird.
Damit die Wallboxen oder Ladekabel förderfähig sind müssen diese über die Kommunikationsschnittstellen/-standards OCPP oder Modbus TCP verfügen.
Nein, die Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden. Als Nachweis ist die Installationsabrechnung vorzulegen. Um die Versorgungsqualität zu gewährleisten, müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistung
≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber angemeldet werden und jegliche weitere Vorgaben des Netzbetreibers sind einzuhalten.
Ein Lastmanagement dient der Leistungsregelung von Ladestationen für Elektroautos. Um die Ladestation in ein Lastmanagement integrieren zu können muss diese einen der beiden Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus TCP unterstützen.
- OCPP (Open Charge Point Protocol) ist ein Kommunikationsstandard, der die Kommunikation zwischen einer Ladestation und einem übergeordneten Backendsystem ermöglicht.
- Modbus TCP ist ein offenes Kommunikationsprotokoll, das den systemunabhängigen Anschluss von Ladestationen an ein Lastmanagementsystem ermöglicht.
Bei einer Wallbox im Ein-/Zweifamilienhaus
- die kommunikationsfähige Wallbox (OCPP oder Modbus TCP)
- Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektroinstallationen, Grabungsarbeiten, Mauerdurchbrüche oder Datenanbindung), wenn sie die Wallbox unmittelbar betreffen und nur im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
Bei einer Wallbox im Mehrparteienhaus als Einzel- oder Gemeinschaftsanlage
- eine OCPP oder Modbus TCP-fähige Wallbox ( Master und Slave)
- Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektroinstallationen und Grabungsarbeiten oder Mauerdurchbrüche), die die Wallbox bzw. die Basisinfrastruktur unmittelbar betreffen und nur im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
- Elektrische Leitungen zwischen Stromzähler des Netzbetreibers und Master-Wallbox bzw. Backend inkl. Datenleitungen zur Zentraleinheit mit notwendigen Kabelstraßen, Steigleitungen, Verrohrungen, etc. im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
- Kosten für die Datenanbindung (Netzwerkverkabelung, Switch/Router, GSM-Repeater, etc.) im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
- Komponenten für das Lastmanagement im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
- Unterverteiler / Messverteiler mit Bestückung der elektrischen Einrichtungen wie z.B.: FI, LS, IT-Einheiten im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
- Planungs- und Projektierungskosten bis 10% der Gesamtkosten im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
Folgende Kosten werden nicht gefördert:
- Eigenleistungen
- Kostenlos zur Verfügung gestellte Ladeinfrastruktur
- Gebraucht erworbene Ladeinfrastruktur
- Gemietete Wallboxen
- "Refurbished" Produkte
- Netzzutritts- und -zugangsgebühren
- Kosten für Trafos
- Finanzierungskosten
- Kosten für stromproduzierende Anlagen
- Neu errichtet Leitungen vom Netz bis zum Stromzähler des Netzbetreibers
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Allfällige Abgaben und Gebühren
- Grundstücks- und Aufschließungskosten
- Steckdosen aller Art
- Beleuchtung
- Vorbereitungsarbeiten für den Anschluss von intelligenten Ladekabeln / mobilen Wallboxen
- Installationen für nicht förderbare Wallboxen