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Förderungen E-Ladestation für Privatpersonen in Österreich

E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 - eRide - Update: 10/2025


Wallboxen und intelligente Ladekabel

Intelligente Ladekabel und Wallboxen werden grundsätzlich in Österreich für Privatpersonen gefördert.
Wichtig! Grundlage für die Förderung ist, dass Sie Ihren Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern beziehen. Eine Bestätigung ist für die Förderung erforderlich.
Bei Wallboxen ist eine Installation durch einen konzessionierten Elektriker erforderlich. Wir vermitteln gerne einen Installationspartner.

Welche Wallboxen / Ladestationen werden gefördert?

Alle Wallboxen und intelligente Ladekabel müssen über OCPP oder Modbus verfügen. Diese Förderung kann sowohl gemeinsam mit einem neuen Elektro-Fahrzeug als auch alleine beantragt werden.
 

Förderhöhe

  • max. 400 Euro für intelligentes Ladekabel / Wallbox im Einfamilienhaus
  • max. 800 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (OCPP oder Modbus) in einem Mehrparteienhaus
  • max. 1.500 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (OCPP oder Modbus) mit Lastmanagement in einem Mehrpartienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
  • grundsätzlich ist die Förderung mit 50% der Anschaffungskosten gedeckelt

 

 

Eine Liste der förderfähigen intelligente Ladekabel finden Sie hier.

 LAGERND
11 kW
7,5m
e4charger 7,5 m - 11 kW mobiles Ladegerät

€ 499,00* € 699,00*
 LAGERND
MOBIL
LTE
go-e Charger Gemini 2.0 flex 11 kW
11 kW | MOBIL

€ 699,00* € 819,00*

 

 

Förderfähige Wallboxen

 LAGERND
FIX
go-e Charger Gemini 11 kW
11 kW

€ 548,00* € 749,00*
 LAGERND
Fronius Wattpilot Flex Home 11kW

€ 1.059,00*
 LAGERND
Smart
Heidelberg Energy Control 11 kW
7,5 m

Varianten ab € 575,00*
€ 624,00* € 949,00*
 LAGERND
RFID
Enelion Lumina Socket
22 kW | Typ 2 Buchse

€ 645,00* € 899,00*
 LAGERND
RFID
Alu
Enelion Lumina Alu
anthrazit | ohne Kabel

€ 576,00* € 949,00*
 LAGERND
Smart
Heidelberg Energy Control 11 kW
5 m

€ 575,00*
 LAGERND
Smart
Vestel EVC04 Home Smart 22kW Typ 2 Buchse

€ 519,00*
SolarEdge ONE EV Charger 22 kW

€ 699,00*
WiFi
RFID
KEBA P40 11kW 6m Kabel
eichrechtskonform | weiß

Varianten ab € 1.019,00*
€ 1.229,00*
Schrack CION Pro Wallbox
ohne Kabel | LTE/4G (Mobilfunk)

Varianten ab € 1.379,00*
€ 1.459,00* € 2.136,00*

Förderungsablauf

  1. Registierung
    Die Registierung reserviert für Sie das Förderbudget. Nach der Registierung muss innerhalb von 36 Wochen die Antragstellung erfolgen. Die Antragstellung ist erst nach Montage (Wallbox)/Lieferung (mobiles Ladekabel) möglich. Das sollte sich bei den Wallboxen/Ladekabeln aber eigentlich immer ausgehen.
    Online Förderung registrieren
  2. Antragstellung
    Hier müssen Sie dann die Rechnung und sonstige Unterlagen hochladen
  3. Auszahlung
    Sie bekommen, nach Prüfung der Unterlagen, Ihre Förderung auf Ihr Konto ausgezahlt

 

Gültigkeit

bis 31.03.2026 bzw. bis das Budget aufgebraucht ist

 

 

Weitere Infos

 
 
 
Die Informationen sind unverbindlich und nicht rechtlich bindend und dienen lediglich als Hinweis auf öffentliche Förderprogramme.

Häufige Fragen & Antworten (FAQ) zur Förderung 

Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird die Anschaffung einer neuer E-Ladeinfrastruktur, also kommunikationsfähiger Ladestationen (Wallbox) oder kommunikationsfähiger intelligenter Ladekabel, über die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge abgegeben wird. 
Damit die Wallboxen oder Ladekabel förderfähig sind müssen diese über die Kommunikationsschnittstellen/-standards OCPP oder Modbus TCP verfügen.
Nein, die Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden. Als Nachweis ist die Installationsabrechnung vorzulegen. Um die Versorgungsqualität zu gewährleisten, müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistung ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber angemeldet werden und jegliche weitere Vorgaben des Netzbetreibers sind einzuhalten. 
Ein Lastmanagement dient der Leistungsregelung von Ladestationen für Elektroautos. Um die Ladestation in ein Lastmanagement integrieren zu können muss diese einen der beiden Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus TCP unterstützen. 

  • OCPP (Open Charge Point Protocol) ist ein Kommunikationsstandard, der die Kommunikation zwischen einer Ladestation und einem übergeordneten Backendsystem ermöglicht. 
  • Modbus TCP ist ein offenes Kommunikationsprotokoll, das den systemunabhängigen Anschluss von Ladestationen an ein Lastmanagementsystem ermöglicht.
Bei einer Wallbox im Ein-/Zweifamilienhaus

  • die kommunikationsfähige Wallbox (OCPP oder Modbus TCP)
  • Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektroinstallationen, Grabungsarbeiten, Mauerdurchbrüche oder Datenanbindung), wenn sie die Wallbox unmittelbar betreffen und nur im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.

Bei einer Wallbox im Mehrparteienhaus als Einzel- oder Gemeinschaftsanlage

  • eine OCPP oder Modbus TCP-fähige Wallbox ( Master und Slave)
  • Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektroinstallationen und Grabungsarbeiten oder Mauerdurchbrüche), die die Wallbox bzw. die Basisinfrastruktur unmittelbar betreffen und nur im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
  • Elektrische Leitungen zwischen Stromzähler des Netzbetreibers und Master-Wallbox bzw. Backend inkl. Datenleitungen zur Zentraleinheit mit notwendigen Kabelstraßen, Steigleitungen, Verrohrungen, etc. im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
  • Kosten für die Datenanbindung (Netzwerkverkabelung, Switch/Router, GSM-Repeater, etc.) im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox. 
  • Komponenten für das Lastmanagement im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox. 
  • Unterverteiler / Messverteiler mit Bestückung der elektrischen Einrichtungen wie z.B.: FI, LS, IT-Einheiten im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
  • Planungs- und Projektierungskosten bis 10% der Gesamtkosten im Zusammenhang mit einer förderbaren Wallbox.
Folgende Kosten werden nicht gefördert:

  • Eigenleistungen
  • Kostenlos zur Verfügung gestellte Ladeinfrastruktur
  • Gebraucht erworbene Ladeinfrastruktur
  • Gemietete Wallboxen
  • "Refurbished" Produkte
  • Netzzutritts- und -zugangsgebühren
  • Kosten für Trafos
  • Finanzierungskosten
  • Kosten für stromproduzierende Anlagen
  • Neu errichtet Leitungen vom Netz bis zum Stromzähler des Netzbetreibers
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Allfällige Abgaben und Gebühren
  • Grundstücks- und Aufschließungskosten
  • Steckdosen aller Art
  • Beleuchtung
  • Vorbereitungsarbeiten für den Anschluss von intelligenten Ladekabeln / mobilen Wallboxen
  • Installationen für nicht förderbare Wallboxen